Jugendschutzkonzept
Jugendschutzkonzept
des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 (Version 2024)
Allgemeines
Laut Satzung des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 darf der Verein zum Zwecke der Jugendförderung eine Jugendgruppe bilden. Die bereits gegründete Jugendgruppe läuft aktuell noch unter dem Namen "Kids Club", soll aber zukünftig unter dem Namen "Kinderschützen" laufen.
Mitgliedschaft
Alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren schließen sich automatisch mit dem Erwerb der Mitgliedschaft der Jugendgruppe an. Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres werden sie Teil der Jungschützengruppe. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind sie außerordentliche Mitglieder und vom Mitgliedsbeitrag befreit. Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft sind in der Satzung des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 hinterlegt.
Versicherung
Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 sind unabhängig davon, ob sie einen Mitgliedsbeitrag bezahlen oder nicht, über die Vereinshaftpflichtversicherung des Vereins versichert, wenn sie im Rahmen des Vereins aktiv sind. Diese Versicherung bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritte.
Vorschriften gemäß Jugendschutzgesetz NRW
Da der Bürger-Schützenverein Werne e.V. von 1653 Brauchtumspflege betreibt gelten folgende Vorschriften des aktuellen Jugendschutzgesetzes: