Jugendschutzkonzept

Jugendschutzkonzept



Jugendschutzkonzept

des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 (Version 2024)


Allgemeines

Laut Satzung des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 darf der Verein zum Zwecke der Jugendförderung eine Jugendgruppe bilden. Die bereits gegründete Jugendgruppe läuft aktuell noch unter dem Namen "Kids Club", soll aber zukünftig unter dem Namen "Kinderschützen" laufen. 


Mitgliedschaft

Alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren schließen sich automatisch mit dem Erwerb der Mitgliedschaft der Jugendgruppe an. Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres werden sie Teil der Jungschützengruppe. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind sie außerordentliche Mitglieder und vom Mitgliedsbeitrag befreit. Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft sind in der Satzung des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 hinterlegt.


Versicherung

Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 sind unabhängig davon, ob sie einen Mitgliedsbeitrag bezahlen oder nicht, über die Vereinshaftpflichtversicherung des Vereins versichert, wenn sie im Rahmen des Vereins aktiv sind. Diese Versicherung bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritte.


Vorschriften gemäß Jugendschutzgesetz NRW

Da der Bürger-Schützenverein Werne e.V. von 1653 Brauchtumspflege betreibt gelten folgende Vorschriften des aktuellen Jugendschutzgesetzes:


  • Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen nicht an den Veranstaltungen des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 teilnehmen.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen bis 22:00 Uhr auch ohne Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person an den Veranstaltungen des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 teilnehmen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit der Vollendung des 16 Lebensjahres bis 24:00 Uhr auch ohne Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person an den Veranstaltungen des Bürger-Schützenvereins Werne e.V. von 1653 teilnehmen.
  • An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder abgegeben, noch der Verzehr gestattet werden.
  • Jugendliche unter 18. Jahren dürfen mit der Vollendung des 16. Lebensjahres Bier, Wein und Sekt trinken.
  • Das Rauchen oder Dampfen sämtlicher Substanzen ist für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.
  • Das Vogelschießen ist für Mitglieder unter 18 Jahren verboten.
  • Das Vereinsschießen ist Jugendlichen unter 18 Jahren, allerdings mit der Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet, wenn sie eine ausdrückliche Erlaubnis einer personensorgeberechtigten Person vorlegen
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