Schützenfeste in Werne

Schützenfest in Werne


Schützenfeste in Werne von Heidelore Fertig-Möller
 
Die Ursprünge des Werner Schützenwesens sind untrennbar verbunden mit der Entstehung und Entwicklung der Befestigungsanlagen und der städtischen Wehrverfassung. Nach der ersten Befestigung des Kirchhofs, 1302, erhielt Werne 1383 die Erlaubnis vom Landesherrn, dem Bischof von Münster, die ganze Stadt zu befestigen. Aber erst nach dem Überfall der Grafen von der Mark, 1400, wurde mit dem Bau einer steinernen Mauer mit Wall und Graben, vier Toren und mehreren Türmen begonnen - 1502 waren die Befestigungsanlagen vollendet. 
 
1475 gibt es den ersten Hinweis auf Schützen in Werne, als im Krieg gegen Karl den Kühnen von Burgund, der die kurkölnische Festung Neuss belagerte, Werner „schutten... unsern gnedigen Heren von Munster“ zu Dienste waren. Auch in den folgenden Jahren wurden Schützen aus Werne für 
die Landesverteidigung herangezogen. In erster Linie mussten die Schützen die eigenen Mauern verteidigen. Während in Friedenszeiten die Bewachung der Stadtmauer durch die Bewohner der einzelnen Schichten in Werne (Bonensträßer-, Neusträßer-, Steinsträßer- und Burgsträßerschicht) 
erfolgte, wurde in Kriegszeiten, so beschreibt es das Rottebuch, eine andere Einteilung vorgenommen: 18 Gruppen (Rotten) *mit jeweils zehn Mann bewachten nun die Mauern. 15 davon bestanden zu" Hälfte aus Schützen, die andere Hälfte zählte zur „Gemeinheit“. Von diesen 15 gemischten Rotten hatten fünf nur „junge“ und zehn nur „olde" Schutten, drei Rotten bestanden aus Leuten der „Gemeinheit“. Die Rotten wurden von den „Rottmeistern", die ausschließlich Schützen waren, angeführt. Die jungen und alten Schützen bildeten also zu Ausgang des Mittelalters den Kern 
der städtischen Verteidigungstruppen. Das erste urkundlich erwähnte Schützenfest fand in Werne 1583 statt. Das Verzeichnis dieses „Vogelschiessens" beweist, dass die Gesellschaft der Schützen schon länger existiert und ausgiebig als Jahreshöhepunkt ihr Schützenfest feierte. 
 
Zwischen 1583 und 1648, dem Ende des 30jährigen Krieges, gründete der Rat von Werne mehrfach, wenn es die militärische Lage erforderte, die Schützengilde neu. Während der meist kurzen Friedensperioden ließ er aus Sparsamkeitsgründen die Auflösung der Schützengesellschaft zu - Vogel 
und Fahne wurden dann von ihm in Verwahrung genommen. Insgesamt waren die Werner Schützen „eine auserlesene Mannschaft, der Kern des Bürgeraufgebots bei der Verteidigung der Stadt und bestimmt und verpflichtet zu den Unternehmungen außerhalb der Mauer, 'eine besonders 
verpflichtete Miliz des Rates"` (Hermann Pohlschmidt: Die Wehrverfassung der Stadt Werne). 
Nach dem 30-jährigen Krieg schwand die militärische Bedeutung der Schützengesellschaften immer mehr, da die Kriege fast nur mit Berufssoldaten geführt wurden. Trotzdem verpflichtete der Münsteraner Fürstbischof von Galen seine Untertaren im Jahre 1650, jeden Sonntag Waffenübungen abzuhalten. Das Werner Ratsprotokoll vom 30.07.1653 besagt, dass die „alten“ und „jungen Schutten“ sieben Tonnen Bier vom Rat erhalten haben. Dieses Dokument belegt die Existenz einer 
Schützengesellschaft im Jahre 1653 und wird gleichzeitig vom heutigen Bürgerschützenverein mit dem Beginn seiner Existenz gleichgesetzt_ Ab 1693 sind alle Schützenkönige bekannt- die älteste Plakette mit dem Namen eines Schützenköngs (E. Lepper) stammt aus dem Jarre 1696. 
 
Im 18. Jahrhundert: fand fast jährlich ein Schützenfest mit der Krönung eines neuen Schützenkönigs statt. Das Schützenwesen hatte sich nun von einer Bürgerarmee vor und während des 3Ojährige'ı Krieges zu einem Bürgerverein gewandelt, dessen Hauptanliegen die Brauchtums- und Traditionspflege war. 
 
 Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Beteiligung an den Schützenfesten 
und den Schießveranstaltungen, soweit sie überhaupt stattfanden, sehr gering. Erst in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts scheint das Schützenwesen wieder an Popularität gewonnen zu haben, denn in den Jahren 1828 und 1829 fand jeweils ein großes Bürgerschützenfest in Werne statt. Damit trat zum ersten Mal, wie fast überall in Westfalen, neben den seit Jahrhunderten existierenden 
Junggesellenschützen ein sog. „Bürgerschützenverein" an die Öffentlichkeit, der nun in unregelmäßigen Abständen sein Schützenfest veranstaltete. 1828, im „Jahr der Errichtung“ hatte der Bürgerschützenverein 182 Mitglieder, von denen jeder 20 Silbergroschen Jahresbeitrag entrichten musste. Der König wurde am ersten Festtag durch Scheibenschießen, der „Vice-König" am folgenden Tag durch Vogelschießen ermittelt. Einen guten Einblick in die Organisationsstruktur, das Brauchtum zu damaliger Zeit und über den Festablauf geben die Aufzeichnungen aus dem Jahre 1825 im alten Schützenbuch (aufbewahrt und zu sehen im Stadtmuseum Werne): 
 
„Da seit dem Jahre 1819 wegen Zerstreuungen und sonstigen vorgehenden Missbräuche der Junggesellen der von früheren Jahren so pünktlich befolgten Regeln und Rechten zu einem 
Nichts geworden ist. Und nun 'm Jahre 1825 eines jeden Junggesellen und eines jeden Burschen Eltern fest darauf bestanden, und wünschten, dass schon von ihren Urgroßeltern nämlich vom Jahre 1654 noch an den zu nachweisenden Junggesellen Vogel und der daneben hängenden Pfennig den 
löblichen Gebrauch des Scheibenschießens stattgefunden hat. So wird wen übers Jahr oder noch ferner hin folgenden Jahren, wo wir nicht anzweifeln werden, weil in diesem Junggesellenbuche keine ausdrücklichen Regeln noch Rechte zu finden sind, eine von Jahr zu Jahren, von Bursch zu Burschen, von Maul zu Meulern die Sage der Rechten nachgeschossen haben. So wird von nun 
an ein vor alle mahl festgestellt folgendes. Wen der Fall sein sollte, das Dienste als Capiten, Leutnand und Fenderich zugleich vacant sein sollten, 
 
 
so wird all denjenigen welche nicht eines untadelhaften Rufes sind zu keinem Aufgebot angenommen, wie auch ein gleiches zum König. 2tens. Wenn ein von diesen vacant, z. B. der 
Capitens, so wird er unter den folgenden Offizieren zum Meistgebot ausgesetzt und kein gemeiner wird zu diesem Aufgebote zugelassen. Regel und Rechten. Capiten stet zu halten frey 3 Geste Leutnand 2 Fenderich 2.Neuer König 3 neue Königin 3 alter König 2 Geste dito. Königin 1 Gast. 
Bürgermeister und dessen Stellvertreter wie auch Richter und Dechant werden frey von der Gesellschaft eingeladen. Mehrere Gäste können nach belieben je nach den Verhältnisse und 
nachdem die Gesellschaft groß oder klein ist, eingeladen werden, gegen eine bestimmte Beisteuer. Ist der Fall, das Geste von Offizieren oder König und Königin eingeladen werden, zahlen 
per Abend per Gast 6 gg (Groschen). Der König erhält ein Huth oder mit Bewilligung ein festgestelltes Geld. Von jedem Bürger 2 gg auf der Trommel ist gelag frey und erhält die beiden Tage von jedes Frauenzimmer auf dem Rathause ausgenommen der Geste 2 gg. welches ihnen die Unteroffizieren 
einkassieren " müssen, dahingegen erhalten die Unteroffizieren jeden Abend ein Poitelge (Flasche) Wein. Wie auch ist König verpflichtet, Offizieren, unter Offizieren die Tage mit einer langen Pfeife und Tabak aufzuwarten. So wie auch die Geste mit Pfeife und Tabak, und den 2. Abend Bancket, welches die Unteroffizieren aufwarten müssen. Wer König wird, verpflichtet eine Königstonne (Bier) am bestimmten Tage zu geben und einen Pfennig zur Verzerrung. Die Pfennige hat der König solange zu verwahren, bis ein Neuer getroffen, wenn er vor gut erkannt wird. Am Sonntag vors Scheibe- 
schießen wird nach Antonius gegangen, wo als den die Dienste verpachtet werden und wo auf dem 3. Schlag sämtliche Junggesellen an Hauptmanns Quartir nach dem Rathause marschiert wird, von da nach Fenderichs Hause, wo geschonken wird, die Fahne geschlagen, abmarschiert, einmal um 
Markt gegangen, nach dem alten König wieder geschonken, von Capiten in Empfang genommen und Fahne geschlagen, wieder um den Markt einmahl marschiert und so in zwey Glieder aus dem Tohre marschiert, wo als den der Aufwärter mit der Scheibe vorauf marschiert, und zu dem Orth 
geführt, welcher von der Gesellschaft dazu bestimmt worden, wo 1/2 Tonne Bier unter die Gesellschaft getrunken wird. Des abends mit Belustigung den Tanzens beschlossen. Wovon die Herren Musiker ein Taler erhalten. Die Vlusikusse erhalten Tellergeld, so auch wird am 2. Tag die Gesundheit des Königs und der Königin, Capiten, Leutnand, Fenderich und sämtliche Compani getrunken, wo ein jeder Bursche 2 gg auf den Teller geben verpflichtet ist. Welches Geld den 
Musikussen zufällt, wie auch der König vor ersten Tanz ein Trinkgeld zu zahlen, wie auch König und Offizieren ein doppeltes Tellergeld zu zahlen verbunden sind. Nach Bleiben kann Accort oder Entre gemacht werden. 
Am ersten Tag wird pretsise nach der Predigt von den Tamburen 3 Mahl in der Stadt herumgeschlagen, auf Orth und Stelle wird von Capiten die Gelder per Mann 2 gg eingefordert, wo 
aber der alte König von frey ist. Nach Beendigung wird Anfang mit Schießen gemacht, wo der alte König den ersten Schuß, so nach verlauf Capiten und die 4 Corp.(orale). Und den fängt es an, den ersten Corporal seine Leute, so nach verlangt nach der Ordnung, wer kein Lust hat braucht 
nicht zu schießen. Ist nach Verlauf einer beliebigen Zeit ein König da, so wird von den 4 Corpor(alen) welcher der König als Königin bestimmt von den Co(rporalen) darüber in Kenntnis gesetzt, und so wird im ganzen Zuge zur Stadt marschiret und muß wider einmarschiret bis von den Corporal das 
Jawort gebracht wird. Beim Einmarschiren wird geschlossen um den Markt marschiert, und den gleich die Königin mit ganzem Zuge abgeholt. Die Königin wird von Capiten und König in Empfang genommen und den die Fahne schlagen, den 3 Mahl um den Markt marschiert, Carre geschlossen und den die Fahne geschlagen so abgebrochen. Einmal um den Markt und den Rathause, und den die alte Königin von die die 4 Co(rpora|e) abgeholt, so wird der Anfang mit den Tanzen angefangen wo Könige und Königinnen, Capitenen, Unteroffizieren so nach Verlauf ein jedweder Bursch ver- 
pflichtet ist, mit der Königin zu tanzen, gegen Erlegung der 2 gg. Wen die Corporale mit der Königin getanzt haben, wird ihnen vom Capiten, König an Königin die Gäste angezeigt, welche eingeladen sollen werden. 
 
Gäste als Bürgermeister des Stellvertreter, Dechant und Richter werden von die Offizieren eingeladen. Die Gäste wird eine bestimmte Zeit zum Tanzen bestimmt wo keiner von den Burschen erlaubt wird zu tanzen als die Offiziere. 10 Uhr. wenn des nachts mit Tanzen eingehalten wird, König und Königin von der Gesellschaft und mit voller Musik nach Königshaus gebracht, wo als der mit Tee oder Kaffee die Gesellschaft beliefert wird. Am 2. Tag werden 3mal herumgegangen, Care geschlossen oder nach belieben exerciret Wider einmal um Markt Platz marschiert, abgebrochen 
nach dem Rathaus, Wo als den die Gesundheit getrunken wird. Und so König und Königin wer die alte Königin von den 4 Corporalen geholt ist mit ein Minnuet angefangen und so wie ersten Tag von Capiten bis zum gemeiner mit durch Tanzen wie auch gegen Erlegung der 2 gg. Die Corporale sind verpflichtet wie am ersten Tag die Gäste welche ihnen angezeigt Werden, von ihnen einzuladen so wie auch die Offizieren. Des abends sind die Herrn Offizieren verpflichtet, die Gäste ördlich in Empfang zu nehmen. Sämtliche Junggesellen an Capitensquartier zum gemeinschaftlichen Schnaps eingeladen wo als den von den Tamburen 3 Mal in der Stadt getrommelt wird, am 3. Trommel- 
schlag puncto an Hauptmans Quatir einzustellen und wie am ersten Tag nach dem Rathaus marschirt, vom Rathaus wird die Fahne abgeholt, einmal den wider ums Markt so nach dem König. Der Capiten nimmt den König in Empfang, so wird geschonken, den die Fahne geschlagen, und zur Königin 
marschiert ein gleiches von König und Capiten in Empfang genommen wider geschonken, Fahne geschlagen und abmarschiert nach Markt Platz. Zunächst ist beliebliche Zeit vor die Geste zu tanzen wie am ersten Tag. 9 Uhr wird die Fahn mit Trommel und 4 Unteroficiren und Gemeinen zu Hau- 
se begleitet. Nach beendigung des Tanzens wird König und Königin nach der Königin ihr Haus gebracht wie am ersten Tag mit der Aufwartung des Tee und Kaffee so wider nach Capitens Quatir und den zur Ruh." Es folgen die Namen der am Scheibenschießen teilnehmenden Junggesellen und die Abrechnung des Schützenfestes. 
 
1863 wurde von den Werner Junggesellenschützen die 200-Jahr-Feier begangen, wobei das angebliche Gründungsjahr 1663 unter merkwürdigen Umständen zustande gekommen war. Im Jahre 1903, bereits 40 Jahre später, feierten die Junggesellenschützen ihr 250-jähriges Jubiläum 
- am Vogelschießen nahmen dabei 166 aktive Junggesellenschützen teil. Gleichzeitig wurden die „Statuten der Gesellschaft der Neuzeit entsprechend umgeändert". Nach dem 1. Weltkrieg 
fanden 1921, 1926, 1927, 1928, 1937 und 1938 Schützenfeste des Junggesellen-Schützenvereins und des Bürgerschützenvereins statt. 
 
Die Junggesellen begingen vom 15. bis 17. Juli 1928 ihr Jubiläumsschützenfest. Zu diesem 275-jährigen Fest waren auch sämtliche noch bekannten Könige und Königinnen eingeladen, die zur Erinnerung eine Plakette erhielten. 276 Schützen beteiligten sich an dem Schützenfest. Es 
war gleichzeitig das letzte Schützenfest, das in der Stadt Werne von den Junggesellen bzw. Bürgerschützen in der Zeit der Weimarer Republik stattfand. 
 
Erst mehrere Jahre später wurde wieder gefeiert. 1937 fand das Junggesellen- und 1938 das Bürger- 
schützenfest statt, das jeweils erste und gleichzeitig letzte Schützenfest während der Herrschaft der 
Nationalsozialisten. 
 
Über den Ablauf des Junggesellenschützenfestes 1937 berichtete auch die Lokalpresse - der Artikel über den Abschluss dieses Schützenfestes endete mit folgenden Zeilen: 
„Jetzt sind die drei Festtage verrauscht. Das Werner Junggesellenschützenfest 1937 ist eine Angelegenheit der Chronik geworden. Es wird daher - und das ist wahrhaftig keine Übertreibung - allen Schützenbrüdern und Gästen in Erinnerung bleiben. Es ist nämlich zu einer Feier geworden, 
die über Gruppen und einzelne Vereine hinaus zu einer Angelegenheit der Gemeinschaft wurde. Es gibt eine Kameradschaft der Arbeit. Aber es gibt auch eine Kameradschaft des fröhlichen Feierns. Wir in Werne haben sie in den letzten drei Tagen kennengelernt. Keiner stand abseits. Und diese Tatsache können wir jedoch als wesentlichen und guten Erfolg unseres Festes buchen. Daß darüber hinaus auch die Organisation bis auf Zipfelchen klappte, muß anerkannt werden. Und alle, die dazu beigetragen haben, verdienen den Dank der Öffentlichkeit. Das Vogelschießen hat bewiesen, dass wir in Werne tüchtige Schützen haben, und dass der wehrsportliche Gedanke, der nach der Reorganisierung die deutschen Schützenvereine tragen soll, in Werne guten Fuß faßte. Auch die Pflege der echten deutschen Geselligkeit- die ja der zweite wesentliche Faktor der neuen Schützengesinnung ist - hat in den Werner Junggesellen freudige Verfechter gefunden. So dürfen wir denn endgültig am Schluß des letzten Schützentages 1937 - die Feststellung machen, daß wohl noch nie zuvor eine Feier der Gemeinschaft so tiefen und nachhaltigen Widerhall bei allen Beteiligten und Gästen auslöste, wie das diesjährige Junggesellenschützenfest. Ein umfassender Bericht wird in das alte Vereinsbuch eingetragen werden. Man wird nicht vergessen, zu sagen, daß man zum ersten Mal in der Geschichte des Werner Schützenvereins von einem Volksfest größten Ausmaßes sprechen muß.“ 
 
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges ruhte die Vereinstätigkeit der Werner 
Schützengesellschaften bis zum Jahre 1950. Das Protokoll des Junggesellenschützenfestes von 1950 vermerkt abschließend: „Die Beteiligung der Werner Junggesellen an diesem Fest war als schlecht 
zu bezeichnen. Nur rd. 100 Junggesellen feierten das Fest mit. Als Gründe hierfür könnte man anführen: 1. der verlorene Krieg von 1945 (die Junggesellen scheuten davor zurück, wenn auch nur 
mit Holzgewehr durch die Straßen der Stadt zu ziehen) 
2. der allgemeine Geldmangel. Die finanzielle Ausbeute des Festes war äußerst schlecht. Nur Dank der weitgehendsten Hilfe des Obersten Brauckhoff konnte die Kasse ausgeglichen werden." 
Dieses Junggesellenschützenfest des Jahres 1950 war auch gleichzeitig das letzte in der langen Tradition des Vereins. Ein Jahr später, 1951, feierte der Bürgerschützenverein sein erstes 
Nachkriegsschützenfest. Im April 1976 beschloss die Generalversammlung, den Vereinsnamen 
„Bürgerschützenverein Werne e.V." mit dem Zusatz „von 1653" zu versehen und damit die über 300-jährige Tradition des „Werner Junggesellenschützenvereins“ fortzusetzen. Wer sich ausführlich über die Werner Schützen informieren möchte, sollte den Katalog zur Sonderausstellung „Schützenwesen in Werne" aus dem Jahre 1986 von Josef Börste und Heidelore Fertig-Möller einsehen, der Dienstag, den 13. Juli 1937 sich noch in einigen Exemplaren im Werner Stadtmuseum befindet. 


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